Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: AG) und BCM. GmbH als Auftragnehmer (nachfolgend: AN) für alle Leistungen des AN, schriftlich wie auch mündlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diesen AGB entgegenstehende oder widersprechende AGB des AG entwickeln nur dann Geltung, wenn diese Geltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Gegenstand
Der AN übt seine Tätigkeit nach den Grundsätzen beratender Dienstleistungen sowie unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus.
§ 3 Leistungsumfang
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse, der Zeitbedarf sowie das zu zahlende Honorar werden in schriftlichen Vereinbarungen geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform selbst.
- Das Angebot des AN dient ausschließlich der Entscheidungsfindung zur Auftragsvergabe. Der Angebotsinhalt darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom AG nicht ganz oder teilweise veröffentlicht werden oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 Exklusivität
Der AN gewährt dem AG keine Exklusivität, es sei denn, sie wird ausdrücklich, auch hinsichtlich Dauer und Zusatzhonorar, schriftlich vereinbart.
§ 5 Berichte, Gebrauch
Der AG erhält die Dokumentation der Arbeitsergebnisse ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Der Inhalt darf vom AG weder ganz, noch teilweise veröffentlicht werden oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 6 Rechte
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben sämtliche Rechte an den bei Auftragsdurchführung angefallenen/erhobenen Informationen und Daten jedweder Art beim AN. Der AG ist im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der durch den AN zur Verfügung gestellten Informationen und Daten berechtigt.
§ 7 Namensnennung des AG durch AN
Der AG erklärt sich bereit, dass Unternehmensname und Unternehmenslogo des AG in der externen Kommunikation des AN von diesem verwendet werden dürfen.
§ 8 Aufbewahrungspflicht des AN
Der AN verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen und Datenträger für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erbringung der Arbeitsergebnisse aufzubewahren.
§ 9 Abnahme
Der AN stellt die vertragsgemäß erbrachten Arbeitsergebnisse zur Abnahme bereit. Nimmt der AG die Arbeitsergebnisse nach Bereitstellung aus einem Grund, der nicht in einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung liegt, nicht ab, so gilt das Arbeitsergebnis zwei Wochen nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den AG, ganz oder teilweise, steht einer Abnahme gleich.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
Der AN haftet für von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 50 % des Auftragswertes, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 25.000,00. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer seiner Behinderung und um eine zusätzliche angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Im Falle der Unmöglichkeit ist der AN berechtigt die Leistungserbringung einzustellen.
§ 12 Verletzung von Mitwirkungspflichten des AG
Unterlässt der AG eine vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflicht, so ist der AN nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der AN behält den Anspruch auf eine Vergütung unter Berücksichtigung des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des AN auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des AG entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der AN von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 13 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
- Das Honorar wird pauschal als Festpreis oder nach Aufwand vereinbart. Projektnebenkosten ergeben sich aus dem Vertrag. Der Gesamtbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen. Die Fälligkeiten sind im Vertrag vereinbart.
- Honorare und Nebenkosten verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
§ 14 Sonstiges
- Angewandt wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Vorschriften dieser AGB unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige und gültige zu ersetzen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen der Parteien und im Zusammenhang damit ist der Sitz des AN. Der AN ist berechtigt, den AG ggfs. auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen.